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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

COACHING UND TRAINING
VON FÜHRUNGSKRÄFTEN UND MITARBEITERN IN ORGANISATIONEN

Stand März 2021


 

1.   Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Training und Coaching von Führungskräften und Mitarbeiter/innen in Organisationen“ sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen, aufgrund derer sich Gerald Schwaninger - Managementtraining und Coaching gegenüber einer/einem Auftraggeber/in zur Durchführung von Trainings und/oder Coachings von Führungskräften und Mitarbeiter/innen (in der Folge „Kundin“, „Kunde“ bzw. „Kund/innen“ genannt) nach dem Kieler Beratungsmodell vertraglich verbindet.

1.2 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen  dieser Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirkung der übrigen Bestimmungen nicht.

1.3 Gerald Schwaninger - Managementtraining und Coaching ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbstständig beschäftigte Mitarbeiter/innen oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner/innen (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.

1.4 Die/Der Auftraggeber/in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Trainings- und/oder Coachingauftrages an ihrem/seinem Geschäftssitz ein ungestörtes und förderliches Arbeiten erlauben.

1.5 Die/Der Auftraggeber/in sorgt dafür, dass Gerald Schwaninger - Managementtraining und Coaching von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Trainings- und/oder Coachingauftrages von Bedeutung sind oder sein könnten. Dies gilt auch für alle Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Gerald Schwaninger - Managementtraining und Coaching bekannt werden.

1.6 Die/Der Auftraggeber/in sorgt dafür, dass ihre/sein Mitarbeiter/innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmer/innenvertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Trainings- und/oder Coachingtätigkeit von dieser informiert werden.

1.7 Das Vertrauensverhältnis zwischen der/dem Auftraggeber/in und Gerald Schwaninger - Managementtraining und Coaching bedingt, dass Gerald Schwaninger - Managementtraining und Coaching über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratung umfassend informiert wird. 

 

2.   Zum Verständnis von Training und Coaching nach dem Kieler Beratungsmodell

2.1 Das Kieler Beratungsmodell ist eine spezielle Methode des Trainings und Coachings zur Unterstützung von Kund/innen auf verschiedenen Ebenen ihrer beruflichen Aufgaben. Training und Coaching nach dem Kieler Beratungsmodell bedeutet Interaktion von Expertinnen und Experten. Die besondere Fähigkeit und Kenntnisse der Trainer und Coaches betreffen die Durchführung von lösungs- und zukunftsorientierten Reflexionen. Die Kund/innen haben spezielles Wissen und Können in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich. Erfolgreiches Training und Coaching nach dem Kieler Beratungsmodell kombiniert diese unterschiedlichen Expertisen und macht sie zusammen fruchtbar.

2.2 Training und Coaching nach dem Kieler Beratungsmodell ist definiert

a) als personenzentrierte Beratung zu Themen im beruflichen Kontext;
b) als Bestandteil moderner Personalentwicklung;
c) als Möglichkeit, individuell eine Optimierung von Kompetenzen zu erreichen.

2.3 Kund/innen bringen im Rahmen von Trainings und Coachings Aspekte aus verschiedene Bereichen ihres Berufslebens ein. Das Anliegen der/des Kundin/Kunden steht im Zentrum des Trainings und Coachings: Themenstellung, Zielkriterien, Auftrag und Evaluierung werden von Kund/in und Coach gemeinsam erarbeitet.

3.   Rolle der/des Trainer/Coaches – Rechte und Pflichten

3.1 Trainer und Coaches nach dem Kieler Beratungsmodell arbeiten lösungsorientiert und in Kooperation mit der/dem Kundin/Kunden. Die Kernaufgabe der Trainer und Coaches besteht darin, der/dem Kundin/Kunden Zugänge zu Lösungen und Möglichkeiten zu öffnen. Der Schwerpunkt von Coaching liegt auf dem Lösungsprozess, welchem eine kurze Analyse des Problems vorangeht.

3.2 Trainer und Coaches nach dem Kieler Beratungsmodell denken systemisch und haben ein lösungsorientiertes Beratungsverständnis. Das Denken in Zielen und Lösungen verbinden sie mit der Achtung vor den Ressourcen und Werten ihrer Kund/innen.

3.3 Die von Gerald Schwaninger - Managementtraining und Coaching zur Durchführung von Trainings und Coachings beauftragten Coaches dokumentieren die mit der/dem Kundin/Kunden vereinbarten Ziele sowie operablen Aufträgen und vereinbaren in Kooperation mit der/dem Kundin/Kunden Evaluierungskriterien.

3.4 Wesentliche Grundvoraussetzung für Training und Coaching nach dem Kieler Beratungsmodell ist die Wahrung absoluter Vertraulichkeit. Trainer und Coaches nach dem Kieler Beratungsmodell haben gegenüber ihren Kund/innen sowie gegenüber Gerald Schwaninger - Managementtraining und Coaching die unabdingbare Verpflichtung, sämtliche Informationen, welche ihnen im Rahmen von Trainings und Coachings von den Kund/innen anvertraut werden bzw. die ihnen anderwärtig zuteil werden, streng vertraulich zu behandeln. Ausnahmen bestehen nur unter der Voraussetzung, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht. Dies nimmt auch die/der Auftraggeber/in hiermit zur Kenntnis und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Gleichfalls sichert die/der Auftraggeber/in hiermit ausdrücklich zu, keinen wie immer gearteten Einfluss auf Führungskräfte bzw. Mitarbeiter/innen ihrer/seiner Organisationen auszuüben, um Trainings- und/oder Coaching-Inhalte Preis zu geben.

3.5 Gleichfalls haben Trainer und Coaches nach dem Kieler Beratungsmodell die unabdingbare Verpflichtung, gegenüber Dritten absolutes Stillschweigen über Informationen zu bewahren, von denen sie Kenntnis erhalten, welche die/den Auftraggeber/in und/oder die/den Kunden/Kundin betreffen.

3.6 Das Berichtswesen von Trainer und Coaches nach dem Kieler Beratungsmodell gegenüber der/dem Auftraggeber/in beschränkt sich auf die Bekanntgabe der Anzahl der durchgeführten Trainings- und Coaching-Einheiten sowie des Namens der Kund/innen. Selbst diese Informationen erteilt die/der Coach ausschließlich direkt und unmittelbar der/dem Auftraggeber/in.

3.7 Trainer und Coaches nach dem Kieler Beratungsmodell geben insbesondere keine Beurteilung, Einschätzung oder Empfehlung betreffend Kund/innen ab – dies gilt auch im Verhältnis zur/zum Auftraggeber/in.

3.8 Trainer und Coaches nach dem Kieler Beratungsmodell kommt das Recht zu, ein Training oder Coaching unverzüglich abzubrechen, wenn sie zu der Auffassung gelangen, dass aus ihrer Sicht Training und Coaching nach dem Kieler Beratungsmodell nicht die geeignete Beratungsmethode darstellt (zB weil ihnen fachspezifische Beratung oder Psychotherapie als angemessene Methode erscheint) oder Inhalte eines Trainings oder Coachings als mit ihren ethischen Prinzipien bzw. Einstellungen unvereinbar erscheinen. Gleiches gilt, wenn das von der/vom Kundin/Kunden angestrebte Ziel aus Sicht der/des Trainer/Coaches dazu geeignet sein könnte, für die/den Auftraggeber/in Schaden herbeizuführen. Die Gründe für den Abbruch des Trainings oder Coachings wird die/der Coach der/dem Kunden – nicht aber einer dritten Person – gegenüber umgehend offen legen.

 

4.   Rechte und Pflichten der/des Kundin/Kunden

4.1 Die/Der Kundin/Kunde hat das Recht auf ein unverbindliches Erst- bzw. Auswahlgespräch.

4.2 Der/Dem Kundin/Kunden kommt ebenfalls das Recht zu, Einsicht in entsprechende Qualifikationsnachweise der/des Coach zu nehmen und Informationen hinsichtlich Referenzen von dieser/diesem zu erhalten.

4.3 Der/Dem Kundin/Kunden steht die Inanspruchnahme von Training und Coaching nach dem Kieler Beratungsmodell im Umfang der zwischen der/dem Auftraggeber/in und Gerald Schwaninger - Managementtraining und Coaching geschlossenen Vereinbarung zu. An dieser Stelle wird ausdrücklich auf die Einschränkungen gemäß Punkt 3.8 hingewiesen, welchen die/der Auftraggeber/in hiermit ausdrücklich zustimmt.

4.4 Die/Der Kundin/Kunde trifft sämtliche Entscheidungen und bestimmt ihr/sein Verhalten in voller Eigenverantwortlichkeit. Sie/Er und/oder die/der Auftraggeber/in kann und wird weder Gerald Schwaninger - Managementtraining und Coaching noch die/den Trainer und/oder Coach für Konsequenzen des Verhaltens bzw. von Entscheidungen der Kund/innen zur Verantwortung ziehen.

4.5 Es wird ausdrücklich festgehalten, dass Coaching nach dem Kieler Beratungsmodell nicht als Ersatz für Psychotherapie dienen kann. Dies ist auch keinesfalls beabsichtigt.

5.   Geltungsbereich und Umfang

5.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde.

5.2 Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der/vom Auftraggeber/in bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang.

6.   Sicherung der Unabhängigkeit

6.1 Die Vertragspartner/innen verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

6.2 Die Vertragspartner/innen verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner/innen und Mitarbeiter/innen von Gerald Schwaninger - Managementtraining und Coaching zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote der/des Auftraggeberin/Auftraggebers auf Anstellung bzw. Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

 

7.   Haftung 

7.1 Gerald Schwaninger - Managementtraining und Coaching und Ihre Mitarbeiter/innen handeln bei der Durchführung von Trainings und Coachings nach den anerkannten Prinzipien des Kieler Beratungsmodells. Gerald Schwaninger - Managementtraining und Coaching haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzungen von Verpflichtungen durch Subunternehmer/innen.

7.2 Ein diesbezüglicher Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

7.3 Wird die Tätigkeit unter Einschaltung von dritten Personen durchgeführt und die/der Auftraggeber/in hiervon benachrichtigt, so gelten nach dem Gesetz und den Bedingungen der dritten Person entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen die dritte Person als an die/den Auftraggeber/in abgetreten.

7.4 Gerald Schwaninger - Managementtraining und Coaching haftet nicht für Schäden durch leichte Fahrlässigkeit.

7.5 Für entgehenden Gewinn wird nur bei Vorsatz oder krass-grober Fahrlässigkeit gehaftet. Diese Einschränkungen gelten überdies nicht für unvorhersehbare oder untypische Schädigungen, mit denen nicht gerechnet werden konnte.

7.6 Anstelle von Ansprüchen aus Gewährleistung kann nicht Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend gemacht werden.

7.7 Wenn gemäß Punkt 7.3 die Ansprüche gegen eine Erfüllung des Auftrages beigezogene dritte Person an die/den Auftraggeberin/Auftraggeber abgetreten werden, haftet Gerald Schwaninger - Managementtraining und Coaching nur für Verschulden bei der Auswahl dieser Person.

 

8.   Honoraranspruch

8.1 Gerald Schwaninger - Managementtraining und Coaching hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch die/den Auftraggeber/in.

8.2 Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch die/den Auftraggeber/in verhindert (zB wegen Kündigung), so gehört Gerald Schwaninger - Managementtraining und Coaching gleichwohl das vereinbarte Honorar.

8.3 Gerald Schwaninger - Managementtraining und Coaching kann die vollständige Erbringung ihrer Leistungen von der vollen Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Leistungen von Gerald Schwaninger - Managementtraining und Coaching berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihr zustehenden Vergütung. 

 

9.   Honorarhöhe

Die Höhe des Honorars bleibt einer gesonderten schriftlichen Regelung vorbehalten. 

 

10. Elektronische Rechnungslegung

10.1 Gerald Schwaninger - Managementtraining und Coaching ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Gerald Schwaninger - Managementtraining und Coaching ausdrücklich einverstanden.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

11.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

11.3 Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart wurde.

11.4 Erfüllungsort ist Breitenbach.

11.5 Für Streitigkeiten ist das zuständige Gericht in Kufstein zuständig.

 

Streitbeilegung durch Mediation/Mediationsklausel 

  1. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
     

  2. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
     

  3. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

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